Nachdem die Skaterbahn wieder vollumfänglich genutzt wird, ist festzustellen, dass die Lärmemmission im normalen Bereich liegt, d. h. die Geräuschentwicklung der Anlage sich in den normalen Geräuschpegel der Umgebung einfügt.
Das hätte man schon viel früher haben können, ohne die Emotionen von beiden Seiten und ohne Sperrung der Anlage. Die Lärmschutzwand erfüllt ihre Aufgabe in allen Punkten, ein gefordertes Lärmschutzgutachten des Kreisbauamtes, welches noch durchgeführt werden soll, wird zu keinem anderen Ergebnis kommen.
Einen besonderen Dank an Herrn Gontermann, der die doch recht emotionsgeladene Angelegenheit umsichtig und mit Diplomatie zur Zufriedenheit aller löste.
Wie heisst es auch:
Das Klügste an der Klugheit wär, sie käme nicht erst hinterher.
Damit wird die Akte “Skaterbahn” endgültig geschlossen!


