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Der Kunde ließ sich im April vom Klempner in der Untergasse eine neue Badarmatur von Grohe für sein Bad montieren, Eine Grohterm 1000. Nach kurzer Zeit, so im Mai dieses Jahres bemerkte der Kunde, dass die Armatur einen ungewöhnlichen Effekt an den Tag legte. In unregelmäßigen Abständen, wenn der Kunde unter dem wohlig warmen Brausestrahl stand und an nichts Böses dachte, mischte die Brausearmatur mal kurz einen Schluck kaltes Wasser unter den ansonsten warmen Regen. Sowas ist nicht lustig, vor allem dann nicht, wenn man nicht darauf vorbereitet ist.

Der Kunde reklamierte also beim Klempner in der Untergasse und es wurde auch Hilfe zugesagt. Es war schon schwierig, denn sehen konnte man den Fehler nicht, nur spüren und das auch nicht immer, wenn der Klempner vor der Armatur stand trat der Fehler natürlich nicht auf.

Nun ist so eine Thermostatarmatur kein Hexenwerk. Der Klempner aus der Untergasse versprach, den Grohekundendienst zu informieren, es wurde nach der Telefonnummer des Kunden rückgefragt. Zeit verging, mehrere Monate vergingen, es tat sich nichts. Immer dann, wenn dem Kunde der Klempner aus der Untergasse oder sein Mitarbeiter über den Weg fuhr, sprach er ihn auf die Reklamation an. Der Kunde wurde vertröstet, der Mitarbeiter wollte es seinem Chef sagen, der Chef sagte es dem Grohekundendienst, der würde sich melden.

Vor vier Wochen oder länger sprach der Kunde den Klempnermeister wieder an. Der warf eine Benachrichtigung in den Briefkasten des Kunden mit folgendem Wortlaut:

Grohe KD weiß Bescheid. Thermostat wird wahrscheinlich getauscht. Ich melde mich vorher.

Nun rief der Kunde am 27.10 im Geschäft des Klempners aus der Untergasse an und hatte das sonderbare „Vergnügen“ mit der Frau des Klempners aus der Untergasse, mit der Chefin sozusagen zu sprechen. Von der bekam er zu hören, dass der Grohekundendienst benachrichtigt sei und sich melden werde. Irgendwie kam das dem Kunden bekannt vor, und er bat darum doch mal die Namen zu nennen, an wen man sich denn beim Grohekundendienst gewandt habe. Dazu war die Chefin allerdings nicht bereit, noch nicht einmal die Telefonnummer der Fa. Grohe wollte sie herausrücken. Das war allerdings das kleinere Übel, denn wofür gibt es das Internet.

Der Kunde rief postwendend bei der Firma Grohe an, wurde zu einer netten Dame aus der Kundendienstabteilung verbunden und trug den hier geschilderten Sachverhalt vor. Die nette Dame aus der Kundendienstabteilung teile dem Kunden dann mit, dass überhaupt kein Kundendienstauftrag von dem Klempner aus der Untergasse vorläge, jedenfals nicht bei der Firma Grohe. Der Kunde war froh, dass er bereits saß, denn ansonsten hätte er Probleme bekommen. Die nette Dame vom Grohekundendienst bot noch an, mit dem Kundendienstleiter zu sprechen.

Nun ging alles ganz schnell, der Kundendienstleiter faxte ein Formular für einen Kundendienstauftrag, mit der Bitte an den Kunden den ausgefüllt zurückzufaxen. Der Rückruf des Grohe-Kundendiesttechnikers kam heute morgen. Der Termin für den Kundendienstbesuch ist in zwei Wochen, man entschuldigte sich dafür, daß es momentan nicht schneller ginge. So soll Service sein und ich konnte mir nicht vorstellen, warum das bei Grohe nicht anderes sein solle.

Nur, warum ist das beim Klempner aus der Untergasse anders, warum hat der das nicht auf die Reihe bekommen und fast sechs Monate gebraucht um zu keinem Ergebnis zu kommen? Das wollte der Kunde wissen und rief nochmal beim Klempner in der Untergasse an. Die Chefin war wieder dran. Die erklärte, teilweise mit einer Lautstärke bei der man zur Verständigung gar kein Telefon mehr gebraucht hätte, die Firma Grohe hätte garnichts von einer Kundendienstanforderung wissen können, denn der Fachhandel habe bei Grohe andere Ansprechpartner als Privatkunden. Das konnte der Kunde widerlegen, denn von der Firma Grohe wurde ihm gesagt, dass beim Kundendienst alle Aufträge zusammenkommen. Daraufhin redete die Chefin aus der Untergasse davon, man habe sich an den „Grohe-Fachhandel“ gewandt und dort den Kundendienst angefordert.

Also wohl doch nicht an den Grohe-Kundendienst direkt. Das muss der Kunde nun aber nicht verstehen.

Man muss dazu sagen, dass der Klempner aus der Untergasse eigentlich ein ganz umgänglicher Mensch ist, der sein Handwerk versteht, doch warum ist er nicht den Weg gegangen, den der Kunde jetzt gegangen ist? Warum hat der Kunde den Eindruck gewinnen müssen er wird verkaspert? Sollte der Kunde noch mal mit der Chefin aus der Untergasse telefonieren müssen, was alle guten Geister verhindern mögen, so wird er sich vorher sicherheitshalber Oropax ins Ohr stecken.

Vor einiger Zeit kaufte der Kunde im Technikmarkt des Herkules-Marktes in 34576 Homberg zwei Packs Gigaset® A260 mit jeweils einer Basisstation, sowie einer Ladestation und zwei Mobilgeräten. Seit etwa 6 Wochen zeigen beide Packs unabhängig voneinander folgenden Fehler:

Will man eine Telefonnummer wählen, egal ob aus dem Speicher oder direkt und man betätigt die Taste mit dem grünen Telefonhörer um die Verbindung herzustellen, so gelangt man einfach wieder ins Menü. Dies ist wiederholbar und passiert sowohl an der Basisstation als auch an der Station des Ladegerätes. Vorübergehend beseitigen lässt sich dieser Fehler, indem man die Mobilteile zurücksetzt, also von der Basisstation abmeldet und an der Basisstation die Stromzufuhr kurzzeitig unterbricht, also die Basisstation in den Auslieferungszustand versetzt. Meldet man nun die Mobilteile wieder an, ist der Fehler verschwunden, bis zum nächsten mal. Ein Fehler, über den mittlerweile auch im Internet berichtet wird.

Diesbezüglich setzte sich der Kunde am 12.12.08 mit dem Marktleiter W. vom Herkules-Markt in Homberg-Efze in Verbindung, der dem Kunde mitteilte, die Geräte würden im Rahmen der Garantie bei Siemens® repariert, ein Umtausch oder gar eine Rücknahme wäre nicht möglich. Auf die Frage des Kunden, womit er in der Zeit in der sich die Geräte in Reparatur befinden, telefonieren solle, meinte der Marktleiter W. kurz angebunden, er könne ja das Handy nehmen. Gleichzeitig nannte er dem Kunden eine gebührenpflichtige Telefonnummer der Firma Siemens® in Bocholt.

So kann man es natürlich auch machen. Es dürfte doch wohl klar sein, dass der Ansprechpartner des Kunden der Herkulesmarkt als Verkäufer der Geräte ist und nicht die Firma Siemens®, an die man den Kunden hier in unkulanter Weise abschieben will.

Falls man die gesetzlichen Vorgaben der Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen beim Herkules-Markt nicht kennt oder nicht kennen will, hier noch einmal zur Information:

§ 439 BGB
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Der Verkäufer muss dem Käufer eine mangelfreie Ware übergeben. Tut er dies nicht, so hat er nicht ordnungsgemäß geleistet und dem Kunden stehen deshalb verschiedene Ansprüche (Gewährleistungsrechte) gegen ihn zu.

Ein Mangel an der Kaufsache liegt vor, wenn ihr tatsächlicher Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe von der Beschaffenheit abweicht, die Verkäufer und Käufer bei Abschluss des Kaufvertrages vereinbart haben. Wurde keine Vereinbarung getroffen, so muss die Ware für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungsart geeignet sein bzw. die für eine entsprechende Sache übliche Beschaffenheit aufweisen.

Dem Kunden stehen Gewährleistungsrechte zu, wenn der Mangel bereits im Zeitpunkt des so genannten Gefahrübergangs vorlag. Dies ist in der Regel der Zeitpunkt, an dem der Verkäufer dem Käufer die Ware übergibt. Es reicht aus, wenn der Mangel bei Gefahrübergang bereits vorliegt, aber erst später erkennbar wird.

Steht die Fehlerhaftigkeit der Ware fest, so hat der Kunde gegen den Verkäufer verschiedene Rechte.

Der Käufer hat bei Lieferung einer mangelhaften Ware zunächst einen Anspruch auf so genannte Nacherfüllung. Er kann also Nachbesserung der fehlerhaften Sache oder Ersatzlieferung einer neuen Sache verlangen. Erst wenn diese Nacherfüllung scheitert, weil sie unmöglich bzw. unverhältnismäßig ist oder wenn eine dem Verkäufer gesetzte Frist erfolglos abläuft, kann der Käufer wie auch vorher den Rücktritt vom Vertrag erklären (frühere Bezeichnung: Wandlung), mindern und Schadensersatz verlangen.

Rücktritt bedeutet die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, Ware und Geld werden also jeweils an die andere Partei zurückgegeben. Der Verkäufer hat dem Käufer auch die Vertragskosten zu ersetzen, z. B. Montage-, Transport- oder Untersuchungskosten.

Minderung nennt man die Herabsetzung des Kaufpreises.

Der Käufer kann in bestimmten Fällen vom Verkäufer auch Schadensersatz verlangen, beispielsweise Ersatz des Mangelschadens, der durch die Sache selbst entsteht (z. B. Reparaturkosten). Er kann aber auch Schadensersatz wegen Mangelfolgeschäden, die an anderen Rechtsgütern eintreten (z. B. verdorbene Speisen in einer defekten Gefriertruhe) geltend machen. In diesem Fall ist eine Fristsetzung zur Nacherfüllung ausnahmsweise nicht erforderlich, d.h. der Anspruch kann unmittelbar geltend gemacht werden.
Anders als früher kann der Käufer jetzt auch Schadensersatz verlangen, wenn er vom Vertrag zurückgetreten ist.

Die regelmäßige Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Sache über den Zeitraum eine entsprechende Haltbarkeit aufweisen muss. Der Verkäufer hat nur für Fehler einzustehen, die bereits bei der Ablieferung vorlagen. Entsprechende Mängel kann der Kunde innerhalb von zwei Jahren geltend machen.

Die Garantie ist eine durch den Verkäufer oder Hersteller über die Gewährleistung hinaus freiwillig eingeräumte Einstandspflicht dafür, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kein Mangel an einer Sache auftritt. Die Übernahme einer Garantie durch den Händler bzw. Hersteller stellt eine in der Regel für den Kunden günstigere Regelung als die gesetzliche Gewährleistung dar, da sie auch Mängel erfasst, die erst nach der Übergabe entstehen und sie oft länger als die gesetzliche Gewährleistung gewährt wird.

Diese Garantierechte stellen eine freiwillige Leistung des Herstellers dar, die er deshalb auch nach seinen eigenen Vorstellungen inhaltlich ausgestalten und ggf. auch beschränken kann, z.B. keine Übernahme von Versand- oder Arbeitskosten. Die Garantieerklärung muss ausdrücklich erfolgen, nach ihr richten sich die Voraussetzungen und Rechtsfolgen für die Garantieleistungen.

Das gesetzliche Gewährleistungsrecht bleibt neben einer Garantie bestehen, so dass der Kunde während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist wählen kann, ob er Garantie (meist gegen den Hersteller) oder Gewährleistung (gegen den Verkäufer) in Anspruch nimmt.

Nun rief der Kunde trotzdem die Telefonnummer an, die ihm der Marktleiter W. vom Herkules-Markt in Homberg gegeben hatte und landete bei der Home and Office Communication Devices GmbH & Co.KG.

Der Kunde wurde mit einer Frau H. verbunden. Nachdem er dieser Frau H. den Sachverhalt vorgetragen hatte, bekam er die gleiche Antwort, die ihm schon der Marktleiter des Herkules-Marktes in Homberg gegeben hatte, nämlich, Siemens® wird die Geräte reparieren und nicht tauschen, man halte sich in diesem Falle an die AGB’s der Firma Siemens®, die Gigaset®-Geräte grundsätzlich repariert und nicht austauscht. Man könne dem Kunden jedoch einen sogenannten Expressservice anbieten, der pro Gerätepack 10,90 Euro kosten würde. Dann würde er für die Dauer der Reparatur ein Leihgerät bekommen.

Zum besseren Verständnis:
Der Kunde soll dafür bezahlen, in diesem Falle wären das 21,80 Euro, nur damit er seine telefonische Kommunikation aufrecht erhalten kann, während Siemens® im Rahmen der Garantie seine Geräte repariert. Guter Kundenservice sieht aber anderes aus!

Für diese Art des Abkassierens hatte der Kunde kein Verständnis, hat er doch im letzten Jahr mehrere Siemens®-Haushaltsgeräte vom Kühlschrank über eine Gefrierkombination bis zum E-Herd gekauft und war bisher einen anderen Kundenservice gewohnt. Der Kunde bat also darum mit dem Chef der Home und Office-Communication verbunden zu werden. Von Frau H. wurde ihm mitgeteilt, dass dieser keine Zeit hätte. Daraufhin bat er, die Sekretärin sprechen zu dürfen, auch dies sein nicht möglich. Auch eine Telefonnummer, unter der der Kunde die Geschäftsleitung erreichen könne, wurde ihm, mit dem Hinweis, da gäbe es kein Telefon(!), nicht mitgeteilt.

Nachdem der Kunde seinem wohl verständlichen Unmut Luft gemacht und daraufhingewiesen hatte, den Sachverhalt, so wie er sich ihm hier darlegt im Internet und an anderen Stellen entsprechend seinem Recht auf freie Meinungsäusserung zu publizieren, ließ ihn Frau H. wissen, ihre Chefin wäre nun doch zu einem Gespräch bereit. Kurz darauf meldete sich eine Frau A., jedenfalls stellte sie sich dem Kunden mit diesem Namen vor.

Nachdem der Kunde nun dieser Frau A. den ganzen Sachverhalt nochmal schildern durfte, erfuhr er allerdings auch nichts anderes, als er bereits von einer Frau H. erfahren hatte. Ganz abgesehen davon, dass er dieses Gespräch über eine 01805er Verbindung bezahlen durfte. Mittlerweile ist der Kunde der Meinung, hier wohl an ein Call-Center geraten zu sein, das für die Firma Siemens® u. a. das Produkt Gigaset® A260 „betreut.“

Der Kunde rief noch ein zweites Mal bei dem Service-Center an und hatte nun einen Herrn D. in der Leitung. Gleiche Darlegung des Sachverhaltes, gleiche Antwort, gleiche Verleugnung des Vorgesetzen, nur brachte dieser Herr D., die Variante, er dürfe die Durchwahlnummer seines Vorgesetzten aus Datenschutzgründen nicht nennen.

Der Kunde teilte nun Herr D. mit, dass er eben gerade mit einer Frau A. gesprochen hätte, die sich als Chefin des Servicecenters ausgab und sich auch dementsprechend meldete. Es erstaunte der Kunden nicht wenig, dass dieser Herr D. ihm dann mitteilte, die Frau A. sei eine ganz normale Mitarbeitern, wie die Frau H. auch. Wenigstens hat der Kunde dazu gelernt, wie man von einem Siemens®-Service-Call-Center im wahrsten Sinne des Wortes für dumm verkauft wird.

Die Frage des Kunden an Herrn D. warum in der Garantiebestimmung zum Gigaset® A260 vermerkt ist, dass Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikationsfehlern- und/oder Materialfehlern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, von Siemens® nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht oder repariert werden, bekam er keine Antwort. Von dieser Regelung wollte dieser Herr D. nichts wissen, er kenne nur die Regelung, dass die Geräte grundsätzlich repariert und nicht ausgetauscht werden.

Der Kunde bekam von diesem Herrn die Auskunft, dass es sich hier um ein Service-Center handele, welches nur die Produktegruppe Gigaset® betreue. Dabei war die typische Kulisse eines Call-Centers zu hören. Die abschliessende Frage des Kunden, ob es sich bei diesem Center um ein firmeneigenes Siemens®-Service-Center handele oder um ein Call-Center, welches im Auftrag für Siemens® arbeitet, ließ er unbeantwortet.

Zukünftig wird der Kunde mit Sicherheit Siemens®-Geräten wesentlich kritischer gegenüberstehen und vor allem um Siemens®-Geräte im Kommunikationsbereich einen großen Bogen machen, weniger wegen der Qualität der Geräte, als wegen der Qualität des Kundenservice.

Schlussendlich ist zu bemerken, dass jedes Gerät im Laufe seiner Betriebsdauer Fehler aufweisen kann, darum geht es hier nicht. Hier geht es darum, wie in diesem Fall Verkäufer und Hersteller mit Kundenreklamationen umgehen. Vorbildlicher Kundenservice sieht anders aus.

Da sollte man sich mal ein Beispiel an LIDL und ALDI nehmen. Auch dort kann es passieren, dass man mal Pech hat und etwas nicht funktioniert. Doch gibt es dabei keinerlei Probleme, entweder wird ausgetauscht oder man bekommt sein Geld zurück.

Die für den Herkules-Markt in Homberg zuständige Rheika-Delta Warenhandelsgesellschaft in Melsungen und auch Siemens® wurde per E-Mail vom vorliegenden Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.

Update v. 17.12.08:

Von Seiten der Rheika-Delta Warenhandelsgesellschaft wurde das Problem inzwischen aus der Welt geschaffen. Der Kunde wurde telefonisch informiert, er könne die Geräte im Herkules-Markt in Homberg zurückgeben und bekomme den Kaufpreis ausbezahlt.
Das hätte man auch weniger stressig haben können.

Das klügste an der Klugheit wär,
sie käme nicht erst hinterher.
Trotzdem herzlichen Dank.

Die Firma Siemens® hingegen fühlte sich bis dato nicht einmal veranlasst, dem Kunden überhaupt zu antworten.

Mittlerweile hat sich der Kunde Telefongeräte von Panasonic® gekauft und freut sich telefonieren zu können ohne störendes Krachen während der Verbindung und vor allen Dingen ohne den lästigen o.a. Fehler.

Demnächst müssen ca. 100 000 Empfänger von Hartz-IV und Sozialhilfe damit rechnen, dass ihnen die bisherigen Zuschläge für erhöhte Ernährungskosten gestrichen werden. Die Streichung befürwortet der „Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.“, schreibt das Nachrichtenmagazin „Focus.“ Der Vorstandvorsitzende des Vereins, Löher, rechtfertigt die Kürzungen damit, dass bei den Volkskrankheiten wie Diabetes, erhöhten Fettwerten und weiteren Volkskrankheiten nach dem heutigen Stand der Wissenschaft keine Diät erforderlich ist, eine gesunde Ernährung ist ausreichend. Dies sei mit Hartz-IV und Sozialhilfe zu schaffen, „wenn äusserst sparsam gewirtschaftet wird.“

Unter den Trägern dieses Vereins befindet sich z. B. auch das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland. Das sind die, die auf ihrer Internetsite damit werben, wie bedürftige Menschen sich ihre Lebensmittelrationen abholen. Scheinheiligkeit lässt grüßen, wenn die Diakonie auf der anderen Seite für eine Kürzung der Zuschläge für erhöhte Ernährungskosten eintritt. Den Paritätischen Gesamtverband findet man ebenso unter den Trägern dieses Vereins, wie die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden Deutschlands. Allerdings distanziert sich der Paritätische Gesamtverband von den Äußerungen des Deutschen Vereins, wonach die Hartz-IV-Sätze für eine gesunde Ernährung ausreichend seien. Der Verband tritt für eine deutliche Erhöhung der Hartz-IV-Leistungen ein.  Auf der Website der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden Deutschlands – ZWST – geht man erst gar nicht auf die Empfehlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. ein. Die sorgen sich eher um ihre eigenen Belange. Ich frage mich schon lange, wieso Wohlfahrtsverbände sich noch so nennen dürfen. Sie fordern die 1-Euro-Jobber an und verdienen sich eine goldene Nase an ihnen, das aber selbstverständlich nur wegen des Wohlfahrtsgedankens. Sie sollen beschäftigt sein, nicht auf der Straße herumlungern, sich noch wichtig fühlen, unter Menschen kommen, Gesellschaft und eine Aufgabe haben.

Zu den Hauptaufgaben des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. zählt der Verein u. a. die Anregung und Beeinflussung der Sozialpolitik. Dafür wirbt der Verein um Mitglieder und Institutionen, die mit dazu beitragen sollen, daß die Sozialpolitik übersichtlicher wird. Hartz IV ist das Unsozialste und Menschenunwürdigste, was eine Regierung diese Staates hervorgebracht hat. Es wird Zeit, dass immer mehr Menschen sich Gedanken über die Idee des „Bedingungslosen Grundeinkommens“ machen. In Zukunft wird die Zahl der Menschen zunehmen, die keine Erwerbsarbeit mehr bekommen, mit der sie ihren Lebensunterhalt sichern können. Vielen ist nicht klar, dass die Arbeitslosenhilfe auf Sozialhilfeniveau abgesenkt wurde, um die Einkommen und die Renten zu senken.

Heute haben schon Normalverdiener und kinderreiche Familien ein Problem damit, sich bei den enorm steigenden Lebensmittelkosten gesund zu ernähren. Ausser billigem, fettreichem Fast-Food, dem Mitauslöser von Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes und Fettstoffwechselstörungen, besteht da kaum Auswahl. Vom Regelsatz eines Hartz IV-Empfängers ist es unmöglich, „äusserst sparsam zu wirtschaften“ um sich eine gesunde Ernährung auch nur ansatzweise leisten zu können. Gesunde Ernährung ist erheblich  teurer als Fast-Food und mit dem derzeitigen Regelsatz unvereinbart. Herr Löher sollte sich zwingend von kompetenten Medizinern auf den neusten Stand über die Wichtigkeit von auf eine Krankheit bezogene passende Ernährung bringen lassen und sich die Studien durchlesen, die belegen, dass Hartz-IV-Empfänger und ihre Kinder an den Folgeschäden einer Mangel- und Billigernährung leiden.

In diesem Zusammenhang kommt die Empfehlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.v., Hartz-IV und Sozialhilfeempfängern die Zuschläge für erhöhte Ernährungskosten zu streichen, einem Schritt zum sozialverträglichen Ableben der Menschen gleich, die sowieso schon am Rande der Gesellschaft und meistens sogar unter dem Existenzminimum leben. Zumal sich davon keiner seine Lage freiwillig ausgesucht hat, sondern meistens durch wirtschaftpolitische Umstände in diese Lage geraten ist. Dabei soll Hartz-IV (wie die frühere Sozialhilfe) eine Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen, wegen der Menschenwürde und so. Menschenwürde interessiert den momentanen Staat und Teile der momentanen Gesellschaft eh nicht mehr. Was will man auch von einem System erwarten, das auf Profitmaximierung ausgerichtet ist. Wie wäre es mit der Änderung des Art. 1 Abs. 1 GG? Statt „die Würde des Menschen ist unantastbar“, die Würde des Menschen ist gesundheits-, einkommens-, erfolgs- und leistungsabhängig.

Ich denke mal, Hartz-IV und Sozialhilfeempfänger stehen heute einer übersichtlichen Sozialpolitik, für die sich der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. mit seinen Mitgliedern stark macht, im Wege. Man würde sie ja lieber heute als morgen abschaffen, weil sie dem Staat eh nur auf der Tasche liegen. So deutlich kann man das natürlich nicht ausdrücken und so versucht man eben auf dem subtilen Weg durch Leistungskürzungen der Gesundheit der Leistungsempfänger zu schaden und damit die Lebenserwartung zu verkürzen. Das Geld wird eben zur Rettung angeschlagener Banken dringender benötigt.

Einspruch!

Ein klares Veto, so muss man sich als Kunde nicht behandeln lassen!

Irgendwann muss man ja mal seine Prepaidkarte im Handy aufladen. Also ging die Kundin in diesen Laden für Telekommunikationsdienstleistungen, der am 02. Mai dieses Jahres am Marktplatz 1 im beschaulichen Homberg (Efze) eine Filiale auf Franchisebasis eröffnet hat und verlangte vom Betreiber des Ladens einen Aufladecode für 30 Euro. Sie bekam allerdings zwei Codes, für jeweils 15 Euro. Bei E+ gibt es für eine Prepaidkartenaufladung von 30 Euro 100 Bonusminuten mit denen man frei mit einem anderen E+-Teilnehmer telefonieren kann. Bei einer Aufladung von 15 Euro erhält man 50 Bonusminuten. Nun fragte die Kundin den Betreiber dieses Ladens auch noch, ob die Bonusminuten bei zwei Aufladungen von je 15 Euro addiert würden und bekam zu hören, dass es da keine Probleme gäbe. Die Bonusminuten würden addiert.

Probleme gab es dann beim Einlesen der beiden Codes. Die Bonusminuten wurden eben nicht addiert. Also besuchte nun der Ehemann der Kundin, das bin ich, den Ladenbetreiber am Marktplatz 1 und bat um die restlichen 50 Bonusminuten. Der Ladenbetreiber versuchte sich zunächst herauszureden und ließ ein knappes „Wie soll das gehen“? ab. Ich gab zu verstehen, dass ich auf die 50 Bonusminuten nicht verzichten wollte. Außerdem verlangte ich vom Betreiber des Ladens eine Quittung über den getätigten Kauf, die hatte weder die Kundin, noch ich nicht bekommen. Auch da stellt sich der Verkäufer stur, verwies auf die ausgehändigten Formulare mit den beiden Codes und meinte allen Ernstes, die würden als Quittung gelten. Nun habe ich nicht zum ersten Mal meine Prepaidkarte aufgeladen, wohl allerdings zum letzen Mal in diesem Laden. In anderen Geschäften bekommt man jedenfalls eine Quittung, bzw. Rechnung über den Kauf.

Erst als ich mit rechtlichen Konsequenzen drohte, knallte der Ladenbetreiber unter Beschimpfungen wie „Sie benehmen sich wie letzte Penner von Straße“ 30 Euro auf den Tresen, entriss mir die Formulare mit den Codes und die inzwischen ausgedruckte Rechnung und forderte mich zum Verlassen des Ladens auf. Das hätte er gar nicht tun brauchen, ich ging von alleine und garantiere, ich betrete diesen Laden auch nicht wieder.

Fehler macht jeder mal und sicherlich setzt es einige Kenntnisse der Telekommunikation voraus, wenn man Dienstleistungen der Telekommunikation verkaufen will, dazu gehören auch die Regularien der einzelnen Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen. Doch sollte man dann den Fehler zur Zufriedenheit des Kunden aus der Welt schaffen und nicht auch noch beleidigend werden. E+ kann man hier keinen Vorwurf machen, der Laden ist kein Vertragspartner von E+, sondern wird auf Franchisebasis betrieben. Vielleicht sollte sich der Franchisegeber mal seine Franchisenehmer besser ansehen.

Den hier geschilderten Sachverhalt teilte ich dem Franchisegeber am 03.07.08 per Email mit. Antwort erhielt ich erst, nachdem ich am 14.07.08 an meine Email erinnert habe. Am 15.07.08 erhielt ich diesmal Antwort. Per Email bittet man mich, das Verhalten des Franchisenehmers zu entschuldigen und hofft, mich auch weiterhin als Kunden in der Filiale in Homberg-Efze begrüßen zu dürfen. Also, die Hoffnung wird sich nicht erfüllen. Dann weist man darauf hin, daß das Internet kein rechtsfreier Raum ist und hofft, daß ich meine Internetaktivitäten nicht zum Zwecke des unlauteren Wettbewerbs( aufgrund meiner kürzlich angetretenenTätigkeit bei einem Mitbewerber in Homberg) missbrauchen werde.

Dann bittet man mich weiter, nicht in den Bereich der üblen Nachrede zu verfallen und jedes, den Franchisenehmer schadende Verhalten zu unterlassen. Zum Schluß teilt man mir noch mit, daß man derzeit von juristischen Schritten mir und meinem Arbeitgeber gegenüber absehen werde. Wie nett!

Wie war das? Unlauterer Wettbewerb aufgrund einer kürzlich aufgenommen Tätigkeit bei einem Mitbewerber in Homberg? Da wissen die mehr als ich. Warum weiß ich davon nichts? Wer rennt da jeden Morgen unter meinem Namen zur Arbeit und kassiert die Kohle ein? Ich weiß zwar wie man ein Telefon oder zwei bedient und kenne mich auch bei den Tarifen aus, was andere anscheinend nicht so drauf haben, aber ich habe noch nie Telefone und Telekommunikation verkauft.

Und üble Nachrede? Da zitieren wir mal § 186 StGB:

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Also, geträumt habe ich den ganzen Sachverhalt sicherlich nicht.

Da kann man den § 187 StGB (Verleumdung) auch knicken.

Ach ja, Drohungen kommen bei mir ganz schlecht an. Noch haben wir in Deutschland Meinungsfreiheit, das sollte sich auch bis Schwerte herumgesprochen haben.

Update v. 29.10.09

Den Telefonladen am Marktplatz gibt es nicht mehr.

Ist Ihr Arzt manipuliert?

Leider gibt kein Buch, keine Zeitschrift und keine Internetseite, die die Namen von Ärzten auflistet, die sich bereitwillig von der Pharmaindustrie manipulieren lassen. Was bleibt also übrig, wenn man solche Ärzte meiden will, als sich auf Mundpropaganda und eigene Erfahrung zu verlassen?

Es gibt schließlich nicht mal ein Verzeichnis jener Ärzte, die es besser machen wollen und sich an evidenzbasierter Medizin orientieren. Man kann als Patient aber den Versuch unternehmen, seinen Arzt selbst zu testen. Es ist gar nicht so schwierig, wie Sie vielleicht denken!

Weiterlesen bei pharmablog

Polizeilich erfasst

Sind Sie schon mal angezeigt worden? Ist die Anzeige ungerechtfertigt gewesen, konnten Sie Ihre Unschuld beweisen oder wurde das Verfahren eingestellt, wurden Sie freigesprochen? Dann sollten Sie bei Ihrer Polizeidienststelle oder Ihrem Polizeipräsidium einen formlosen Antrag auf Löschung personenbezogener Daten stellen. Sonst stehen Sie für ewig und alle Zeiten im Polizeicomputer, auch wenn sie nichts verbrochen haben.
Nur durch Zufall erfuhr ein Bürger, dass er mehrfach wegen verschiedener Delikte im Computersystem der Polizei gespeichert ist. Er erfuhr dies, als er bei einer Polizeistation eine Anzeige aufgeben wollte. Der diensthabende Beamte sagte dem Anzeigenerstatter: “Sie sind aber auch kein unbeschriebenes Blatt, da liegt hier einiges vor”. Was genau wollte der Beamte nicht erzählen. Das tat dann am nächsten Tag der zuständige stellvertretende Dienststellenleiter, bei dem der Anzeigenerstatter vorstellig wurde. Von ihm erfuhr er, dass er mit den Delikten Sachbeschädigung, Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz im Polizeicomputer vertreten ist.

Der polizeilich datenerfasste Bürger wunderte sich, dass er noch frei herumlaufen durfte. Möglicherweise liegt das daran, dass es wegen der erfassten Delikte, die über zwanzig Jahre zurückliegen, keine Verurteilung gab und sich herausstellte, dass kein Straftatbestand gegeben war. Allesamt stammten die Einträge aus ungerechtfertigten Anzeigen eines missliebigen Nachbarn. Aber was haben die Daten dann noch im Polizeicomputer zu suchen?

Auf Anfrage in der entsprechenden Abteilung des Polizeipräsidiums erfuhr der Bürger, dass alle zur Anzeige gebrachten Tatbestände erstmal im Polizeicomputer erfasst werden. Da bleiben sie, ob der Bürger später freigesprochen wurde, das Verfahren eingestellt, oder gar nicht erst eröffnet wurde, interessiert da nicht. Das kann die Polizei lt. Auskunft eines sachkundigen Beamten in ihrem hochunintelligenten Computersytem gar nicht sehen. Dazu müssten die Akten vom Gericht beigezogen werden.

Somit stehen im Polizeicomputer Daten unschuldiger Bürger!

Nicht nur die DDR sammelte seinerzeit Daten über ihre Bürger. Mielkes Erbe scheint auch im wiedervereinten Deutschland auf fruchtbaren Boden gefallen sein. Wundern Sie sich mal nicht wenn es plötzlich an die Tür klopft und heisst:”Guten Abend, hier ist die Stasi Polizei, sie sind verhaftet.”

Immer wieder hört und sieht man in den Medien, wie windige Vertreter alte Menschen übers Ohr hauen und ihnen Dinge aufschwatzen, die sie gar nicht brauchen. Da macht auch ein Aussendienstmitarbeiter von der Agentur der ARAG®-Versicherungsgesellschaft in Homberg/Efze leider keine Ausnahme.

Der 87-jährige Senior, der in früheren Jahren einen eigenen Betrieb führte, leidet heute an einer Altersdemenz, kann seine täglichen Dinge nur sehr langsam händeln und ist auch geistig nicht mehr so beweglich wie in früheren Zeiten. Seit Jahrzehnten ist der Senior Versicherungsnehmer der ARAG®-Rechtschutzgesellschaft. Im November des letzten Jahres erschien der Versicherungsvertreter Steffen V. (der Nachname wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen abgekürzt, klingt aber so ähnlich wie eine Stadt in Italien) von der ARAG®-Agentur Homberg/Efze bei dem Senior und drückte ihm ein „Individual-Rechtsschutzpaket“ für die Bereiche Privat, Wohnen und Verkehr aufs Auge. Dies gleich für fünf Jahre. Kostenpunkt dieses ganzen Paketes 265,69 Euro pro Jahr, dies entspricht einem monatlichen Beitrag von 22,14 Euro.

Es mag sicherlich Personen geben, die mit so einem Angebot zufrieden sind, doch was soll ein 87-jähriger Senior mit einem Rechtschutzversicherungspaket für die Bereiche Beruf und Verkehr wenn der Senior weder einen Führerschein besitzt, noch beruflich tätig ist und Versicherungsfälle wie Kündigung, Urlaubs-und Weihnachtsgeld, Abfindungen und Einstufungen in Besoldungsgruppen, ebensowenig auftreten werden, wie rechtliche Streitigkeiten wegen Führerscheinentzugs, falscher Einstufung bei der Kfz-Steuer und fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr? Gut geschulte Versicherungsberater, die ihren Job ernst nehmen und nicht nur aus Profitgier handeln, beraten ihre Kunden entsprechend individuell. Zumal die ARAG® in ihrem Flyer zu diesem Individualpaket betont:

„Vorgefertigte Single- oder Familientarife suchen Sie bei uns vergebens. Entscheiden Sie sich für einen Rechtschutz, der 100%ig zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passt“

Da muss der ARAG®-Versicherungsdrücker Steffen V. von der ARAG®-Agentur in Homberg/Efze aber etwas missverstanden haben, denn sonst hätte er dem 87-jährigen Senior ein derartiges Versicherungspaket nicht aufgeschwatzt. Ich glaube, dieser Drücker hat sich noch nicht einmal die Mühe gemacht, den Senior nach seiner aktuellen Lebenssituation zu fragen, denn dann hätte er erfahren, dass der Versicherungsnehmer verwitwet ist und nicht in den Familientarif gehört. Mittlerweile ist der Versicherungsvertrag dahingehend abgeändert worden, dass die Bereiche Verkehr und Beruf herausgenommen wurden und der Jahresbeitrag entsprechend angepasst wurde. Wenn Sie nun glauben, der Versicherungsdrücker Steffen V. hätte sich darum gekümmert, dann irren Sie. Dafür musste der Sohn des Seniors sich schon selbst zur ARAG®- Agentur in Homberg/Efze begeben und gehörig auf den Tisch hauen und das ist fast wörtlich zu verstehen. Das Donnerwetter, dass er dort losgelassen hat, war nicht von schlechten Eltern. Der Ärger ist gut zu verstehen, denn gerade alte und gebrechliche Menschen werden täglich Opfer windiger Vertreter und Treppenterrier, die nur eines wollen: Abzocken, so wie im vorliegenden Fall. Da treten dann die Bedürfnisse des Kunden in den Hintergrund.

Der Versicherungsdrücker Steffen V. hat für das Grundstück des Versicherungsnehmers erstmal Hausverbot ausgesprochen bekommen. Grundsätzlich repräsentiert ein Aussendienstmitarbeiter sein Unternehmen beim Kunden. So wie er sich beim Kunden benimmt, bringt er das Unternehmen rüber. Die ARAG®-Rechtschutzversicherung nun grundsätzlich zu den Unternehmen zu zählen, die hier alte Menschen abzocken ist nicht Ausdruck diese Berichts. Es gibt immer Einzelfälle, wo Mitarbeiter des Unternehmens nicht so handeln, wie der Arbeitgeber es vorgibt. Ich gehe auch nicht davon aus, dass die ARAG®-Rechtschutzversicherung das Geschäftsgebaren ihres Aussendienstmitarbeiters Steffen V. billigt.

Update: v. 7.2.08 Am 18.1.08 buchte die ARAG-Rechtschutzversicherung 351,75 Euro vom Konto des 87-jährigen Seniors ab. Die familiären Betreuer des Seniors bemerkten dies und kamen dahinter, dass die ARAG-Rechtschutzversicherung den Beitrag eines anderen Versicherungsnehmers vom Konto des Seniors abgbucht hatte. Natürlich holten die Betreuer das Geld wieder zurück, doch was wäre gewesen, wenn das nicht bemerkt worden wäre, ich glaube mal, von alleine wäre die ARAG-Rechtsschutzversicherung nicht darauf gekommen. Entschuldigt wurde dies vom Niederlassungsleiter der Homberger ARAG-Geschäftstelle mit einem „Zahlendreher.“ Mehr rang er sich nicht ab.

Mit 571 Mitgliedern ist am Samstag (10.11.) die Genossenschaft “Doxs eg Ärzte und Psychotherapeuten in der Mitte Deutschlands” an den Start gegangen. Wie der Vorsitzende von Doxs, Dr.Withold K. in der nordhessischen Presse betont, will die Genossenschaft Direktverträge mit den Krankenkassen abschliessen, ferner soll die Genossenschaft die Position der Ärzte bei Verhandlungen mit den Krankenkassen und der Pharmaindustrie stärken. Ziel soll die “Sicherstellung der Versorgung der Patienten auf hohem Niveau” sein. Auch zur “Stabilisierung des wirtschaftlichen Erfolges der Arztpraxen,” sowie einer verbesserten Zusammenarbeit der Ärzte “zum Wohl der Patienten” soll die neue Genossenschaft dienen.

Mit der Pharmaindustrie zusammen will Doxs so genannte “Behandlungspfade” erarbeiten. Fachgruppen sollen eingesetzt werden, die genau herausfinden sollen, wie der Patient auf dem besten, wissenschaftlich begründetstem, wirtschaftlichsten Weg behandelt werden kann. Meiner Meinung nach heisst das nichts anderes, als dass man die Ärzte der Genossenschaft davon überzeugen will, so preiswert wie möglich Generika-Arzneimittel zu verordnen. Der Patient kann dann damit rechnen, nicht immer nach dem neuesten Stand der Arzneimittelentwicklung behandelt zu werden. Es macht einen Unterschied, ob z.B. ein Patient mit Bluthochdruck mit älteren Präparaten behandelt wird, oder mit modernen Original-Arzneimitteln aus der Gruppe der Sartane, die effektiver wirken, weniger Nebenwirkungen haben und nur noch einmal am Tag eingenommen werden müssen, für die es allerdings noch keine billigen Nachahmer gibt und die eben teurer sind. Auch ein billiges Arzneimittel wird teuer, wenn es der Patient wegen der unangenehmen Nebenwirkungen nicht einnimmt, oder weil er die mehrmalige Einnahme am Tag einfach vergisst. Dabei darf nicht übersehen werden, dass dann natürlich auch der Blutdruck des Patienten nicht optimal eingestellt ist, die Folgekosten dieser ineffektiven Therapie liegen ein Vielfaches höher, als die Einsparung bei der Arzneimittelverordnung.

Wie der Vorsitzende von Doxs, Dr. Withold K. gegenüber der Presse ausführt, will man kein Medikament verordnen, sondern einen Wirkstoff, der von verschiedenen Pharmafirmen angeboten wird. Dabei will man schauen, was der beste und preiswerteste Wirkstoff für den Patient ist, ohne Bezug auf die Pharmaindustrie. Das ist mal etwas Neues! Wollen die Ärzte der Genossenschaft sich eine Tablettenpresse in die Garage stellen und die Tabletten selbst pressen? Leitet sich doch der Begriff Medikament vom lateinischen medicamentum – das Heilmittel ab. Ein Heilmittel ist ein Arzneimittel, das in bestimmter Dosierung zur Heilung, Vorbeugung oder Linderung einer Krankheit dient. Wobei wir wieder beim Medikament wären, welches man nicht verordnen will.

Wie kann das denn aussehen, wenn die Ärzte von Doxs, mit Hilfe der Pharmaindustrie, anhand von so genannten “Behandlungspfaden, den besten, wissenschaftlich begründetsten und wirtschaftlichsten Weg für den Patienten heraussuchen? Ich verstehe das so, dass die Arztgenossen sich ganz einfach auf bestimmte Pharmafirmen einigen sollen um deren Präparate zu verordnen. Für einen bestimmten Umsatz eines Medikamentes wird die Genossenschaft dann mit einem bestimmten Betrag honoriert. Ich entnehme daraus im Klartext: Es geht darum, dem Patient ein Generikum aus dem unteren Preissegment zu verordnen, also eine wirkstoffgleiche Kopie eines bereits unter einem Markennamen auf dem Markt befindlichen Arzneimittel. Das ist ja nicht unbedingt etwas Nachteiliges. Allerdings kann sich dieses preiswerte Arzneimittel hinsichtlich der enthaltenen Hilfsstoffe und der Art der Herstellung in Wirkung und Verträglichkeit vom Original-Arzneimittel unterscheiden. Auch unter den Nachahmer-Arzneimitteln gibt es Qualitätsunterschiede. Billig ist nicht immer gut, Geiz nicht immer geil.

Damit müssen heute schon Millionen Patienten leben, der Austausch von Originalpräparaten durch wirkstoffgleiche Generika-Produkte ist heute aus der Verordnung gar nicht mehr wegzudenken. Ansonsten könnten wir uns ein noch funktionierendes Gesundheitswesen gar nicht mehr leisten. Doch besteht immerhin die Gefahr, dass dem Patient eine optimale, moderne Arzneimitteltherapie aus Gründen der Ersparnis vorenthalten wird.

Eine Genossenschaft verfolgt u. a. gemeinsame wirtschaftliche Interessen. Ich halte es für bedenklich, wenn sich eine Ärztegenossenschaft mit der Pharmaindustrie in ein Boot begibt, um gemeinsam so genannte “Behandlungspfade” zu entwickeln. Dank Einnahmen durch Standgebühren der Pharmaindustrie, sowie Firmen der Medizintechnik, und Softwareindustrie befindet sich Doxs auch schon in tiefschwarzen Zahlen. Besonders betonte der Vorstandsvorsitzende der Genossenschaft die Unterstützung der Pharmafirmen Betapharm, Ct und Novartis, die alle Generika-Arzneimittel vertreiben. Erfahrungsgemäß ist da schon ein erkleckliches Sümmchen zusammengekommen. Schlecht gezahlt hat die Pharmaindustrie noch nie, wenn es um Repräsentationszwecke, also um Werbung geht. Bei soviel Lobhudelei für das Arrangement der Pharmaindustrie, schon am Gründungstag, bleibt zu hoffen, dass der Spagat gelingt, mit der Pharmaindustrie in einem Boot zu sitzen um Behandlungspfade zu entwickeln und gleichzeitig die Hoheit der ärztlichen Verordnung zu wahren, wie es der Vorsitzende von Doxs in dem Pressebericht anspricht.

Ich finde, der Pharmaindustrie geht es in erster Linie um Profit und nicht um das Wohl der Patienten. Manchmal könnte man fast den Eindruck bekommen, auch bei den Ärzten ist es mittlerweile soweit. Ärzte, die sich in Abhängigkeit der Pharmaindustrie begeben, egal, ob finanziell oder auf andere Art, haben eine falsche Vorstellung von ärztlicher Ethik und somit ihren Beruf verfehlt und sollten besser ins Pharmamarketing wechseln.

Medikamentenverordnung unter dem Einfluss des Pharmamarketings ist wie Autofahren unter Alkoholeinfluss.

Wenn mir mein Hausarzt z.B. zukünftig anstelle der bisher weissen runden Pillen, plötzlich rechteckige rosafarbene Tabletten geben würde, womöglich noch mit den Worten, “nehmen sie die mal, das ist das Gleiche nur von einer anderen Firma”, dann würden meine Ohren ganz lang werden und ich würde zurückfragen, ob er nicht auch einer Ärztegenossenschaft angehört, die gemeinsam mit der Pharmaindustrie so genannte “Behandlungspfade” erarbeitet hat. Gegebenenfalls würde ich meinen Hausarzt wechseln!

Unser neuer Amica Herd

amicaherdSeit dem 09.12.05. sind wir im Besitz eines Amica-Elektroherdes. Am 16.12.05 reklamierten wir beim Hermes Technischer Kundendienst, dass die hintere rechte Kochplatte Abblätterungen aufweist und auch die anderen Kochplatten entsprechende Spuren aufweisen. Zugesagt wurde, dass der Techniker die Kochplatte auswechselt. Am 27.12.05 meldete sich der Techniker H**nze. bei uns. Er führte aus, dass er keine Ersatzteile bekommen habe, die Kochplatte aber aus seinen eigenen Beständen austauscht. Eingebaut wurde eine EGO-Platte. Im schriftlichen Rep.-Auftrag vermerkte der Techniker, dass auch die anderen Kochplatten anfangen abzublättern.

Da die Kochplatten immer unansehnlicher wurden, wurde erneut der Kundendienst davon in Kenntnis gesetzt. Termin :10.01.06. Auftragsnummer :1640/406. Zu diesem Termin sollten die restlichen drei Kochplatten ausgetauscht werden. Ausserdem wurde bemängelt, dass die Backofentür nicht richtig schliesst. Am Vormittag des 10.01. 06 erschien der Kundendiensttechniker D**fler vom Technikservice 24. Nach kurzer Besichtigung der Platten lief er zu seinem Wagen und kam mit einer Flasche „Enablitz“ zurück. Er bat um eine alte Zeitung und begann eine Kochplatte energisch mit Enablitz zu bearbeiten. Uns hielt er dabei einen Vortrag, dass die Kochplatten vor erstmaligem Gebrauch „eingebrannt“ werden müssen, d. h. die Platten sollten etwa 10 Minuten auf Stufe drei betrieben werden. So würde es auch in der Gebrauchsanweisung stehen. Wenn man dies nicht beachten würde, würde das Silikon der Platten diese unansehnlich machen. Ausserdem sollten wir neue Kochtöpfe mit entsprechendem Boden verwenden. Davon abgesehen, die Kochplatten wurden vor dem ersten Gebrauch entsprechend 10 Minuten auf Stufe drei betrieben, obwohl dieses Procedere nicht in der Gebrauchsanweisung steht. Eigenartig ist auch, dass die bereits ausgetauschte rechte hintere EGO-Kochplatte eine einwandfreie Oberfläche aufweist, und dies ohne „Enablitz“ oder sonstige Behandlungen.

Die Beanstandung, dass die Backofentür auf der linken Seite unten nicht richtig schliesst, versuchte der Techniker D**fler dadurch zu beseitigen, indem er die Tür an dieser Seite mit der Hand richtete, allerdings mit dem Ergebnis, dass die Tür nun noch schlechter schliesst. Ausserdem ist zu sagen, dass wir unser Kochgeschirr nicht von der Großmutter geerbt haben, sondern dies den heute üblichen Normen entspricht. Mit seiner Enablitz-Putzaktion kam der Techniker D**fler nicht so recht weiter, ausser zerbröseltem Zeitungspapier war kein sichtbarer Effekt zu bemerken. Im Gegenteil, die behandelte Platte sieht scheckig und fleckig aus. Darauf angesprochen meinte er, das muss man viele Male tun, bis es Wirkung zeigt, er wäre nicht dazu da, uns die Kochplatten zu reinigen. Da hat er Recht, sein Auftrag war die Herdplatten auszutauschen. Angeblich hatte der Techniker die Platten nicht dabei, die müssten bestellt werden, darüber würden wir Bescheid bekommen, es würde ein neuer Termin ausgemacht. Die alten Platten würden zur Prüfung eingeschickt, wenn diese intakt wären, müssten wir die Reparatur bezahlen. Wann die neuen Platten kommen würden, könne er nicht sagen. Auf meine Frage, ob wir darüber irgend etwas schriftliches, wie etwa einen Reparatur-Auftrag, bekommen würden, meinte der Techniker, er würde uns nichts schriftliches geben.

Da dies alles in recht pampigem Ton erfolgte, bat ich den Techniker höflich aber bestimmt umgehend die Wohnung zu verlassen. Dem kam er auch nach, doch auf der Treppe verabschiedete er sich mit „Arschloch.“ Ein recht ungewöhlicher Abschiedsgruß. Ich habe das Verhalten dieses „freundlichen“ Technikers schriftlich der Geschäftsführung von Technikservice24 mitgeteilt, mit der Bitte, dafür zu sorgen, dass sich der Techniker schriftlich bei mir entschuldigt. Bis zum derzeitigen Zeitpunkt ist das noch nicht geschehen.

Was uns ebenfalls irritiert, ist der Umstand, dass das Grillen im Backofen ausnahmslos nur bei ¼ geöffneter Backofentür und Anbringen eines Hitzeschutzschildes über der geöffneten Backofentür möglich ist.hitzeschild Dazu ist in der Gebrauchsanweisung vermerkt, dass der Herd während des Grillens zu beaufsichtigen ist und Kinder fernzuhalten sind. Mit anderen Worten heisst das, dass die Küche während des Grillens quasi zum Sperrgebiet erklärt werden muss, weil beim Berühren des Herdes während des Grillens Verbrennungsgefahr besteht.vorsicht heiss Eine recht unübliche Funktion für einen Elektroherd der Neuzeit. Die Aluminiumleiste, die als Hitzeschutzschild dient und andere Aussenteile des Herdes, werden sehr heiss, ferner ist es auch kein Vergnügen während des Grillens am Herd zu stehen, da ja die heisse Luft aus dem Backofen durch die geöffnete Tür nach oben entweicht. seitenansicht

Vor diesem Amica-Herd kann man nur warnen, vor allem wenn Kinder und Haustiere im Haushalt sind!! Ich weiss nicht, was sich eine Firma denkt, ein derart antiquiertes Teil in den Handel zu bringen. Unserer voriger Herd der Fa.Neff, der leider nach 20 Jahren seinen Geist aufgegeben hat, war da wesentlich fortschrittlicher, da durfte man die Backofentür beim Grillen jedenfalls schliessen und die Gefahr von Verbrennungen war nicht gegeben. Mittlerweile macht sich ein anderer unangenehmer Begleiteffekt der Enablitz-Putz- und Reparaturaktion bemerkbar: Sämliche Kochtöpfe, die mit einer der Enablitz-behandelten Herdplatten in Berührung kommen, haben einen schwarzen Boden und müssen nach Gebrauch gereinigt werden. Ausserdem ist es nicht möglich, empfindliche Backwaren im Backofen zuzubereiten, weil diese, wohl wegen der schlechtschliessenden Tür in sich zusammenfallen.

Den gesamten Sachverhalt habe ich mittlerweile der Geschäftsleitung von Technikservice24, sowie Herrn H**nke von Amica International in Ascheberg zur Kenntnis gebracht. Bei meinem heutigen Anruf teilte mir Herr H**nke mit, dass mittlerweile ein neuer Reparaturversuch am 19.01.06 unternommen werden soll. Interessant ist nur, dass ich von dem Termin nicht informiert wurde. Ausserdem teilte man mir mit, dass der Herd nicht zurückgenommen werden kann. Auch ein anschliessendes Gespräch mit einem Herrn K**n brachte keine neuen Erkenntnisse, ausser, daß ich auf Rücknahme des Gerätes bestehe. Der Händler, der das Gerät geliefert hat erklärt, er könne das Gerät nicht zurücknehmen, das sei Sache des Kundendienstes, die hätten an dem Gerät schon herumrepariert. Amica International will das Gerät aber auch nicht zurücknehmen. Ich habe diesen beiden Herrn unmissverständlich klar gemacht, dass an dem Herd momentan nicht mehr herumrepariert wird, weil ich erst einmal wissen möchte, ob dieses Exemplar den deutschen gesetzlichen Voraussetzungen entspricht. Vielleicht möchte ja auch der eine oder andere den Herd mal in "Grillaktion" sehen, natürlich unter den entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen oder einen Blick auf die vom Technikservice24-Kundendiensttechniker mit "Enablitz" misshandelten Kochplatten werfen. Da es sich in jedem Falle um nachweisbare Tatsachen handelt, fruchten auch Drohungen der beiden Herren, entsprechendes gegen eine Veröffentlichung im Internet zu unternehmen, nicht wirklich. Über den hier geschilderten Sachverhalt ist nun auch der Hersteller, die Fa. Amica Wronki S.A in Polen informiert. Nun bin ich mal gespannt wie es weiter geht.

Update v. 17.01.06: Dem Techniker D**fler vom TechnikService24 Kundendienst hatte ich eine Frist bis zum 17.01.06 gesetzt, sich schriftlich für seine verbale Entgleisung zu entschuldigen. Aber auch das hat er nicht geschafft. Überhaupt hüllt sich der TechnikService24 Kundendienst in Schweigen. Mit Telefax v. 13.01.06 hat das Service-Department der Fa. Amica Wronki S.A (Polen) geantwortet wie folgt: Wir entschuldigen uns bei Ihnen für alle Unannehmlichkeit. Sobald wir eine Antwort von unserem Servicepartner aus Deutschland bekommen haben, werden wir zu in Ihrem Schreiben vorgestellte Angelegenheit Stellung nehmen und Sie darüber informieren. Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen für die Sache günstige Lösung zu finden. Na, wenigstens schon mal etwas, nachdem der TechnikService24 Kundendienst und die Fa. Amica-International in Ascheberg abgetaucht sind. Mal sehen wie es weitergeht.

Update vom 26.01.06 Am 23.01.06 erhielt ich ein Fax von Amica-Deutschland in dem mir mitgeteilt wird, dass der Herd nun doch zurückgenommen wird. Am 24.01.06 schrieb mir dann die Fa. TechnikService24 wie folgt:

Sehr geehrter Herr … wir nehmen Bezug auf Ihr o.a.Schreiben, welche wir in Kopie von der Fa. Amica erhalten haben und nehmen Stellung wie folgt: Bedingt durch die Tatsache, dass hier eine intensive Recherche notwendig war, konnten wir erste heute antworten. Wir bitten dies zu entschuldigen. Laut Aussage unseres kompetenten Technikers, Herrn D**fler war die Schutzschicht der Herdplatten nicht richtig eingebrannt, weshalb der Techniker versucht hatte diese zu reinigen mit einem speziellen Reinigungsmittel. Da dieser Versuch erfolglos war, sollten neue Herdplatten bestellt werden. Ein schriftlicher, maschineller Reparaturauftrag konnte der Techniker Ihnen nicht aushändigen, da noch eine Ersatzteilbestellung erforderlich war und der Auftrag somit noch nicht abgeschlossen werden konnte. Für den unglücklichen Reparaturablauf sowie die Äusserung unseres Technikers möchten wir uns in aller Form bei Ihnen entschuldigen. Ausserdem möchten wir Ihnen versichern, dass diese Art und Weise nicht zum Standard unseres Hauses zählt. Bei dem involvierten Techniker wurden entsprechende Massnahmen getroffen.

(Der Brief wurde originalgetreu wiedergegeben.) Aha, laut Aussage des kompetenten Technikers war die Schutzschicht nicht eingebrannt…Wenn der Herd schon einige Zeit in Gebrauch ist, müsste sich eine eventuell vorhandene Schutzschicht schon längst eingebrannt haben. Das "spezielle Reinigungsmittel", welches der kompetente Techniker verwendete, war "Enablitz". Damit hat meine Großmutter in den 50er Jahren schon den Herd poliert. Das weisse Zeug wurde auf die warme Herdplatte gegeben und mit einem Lappen nachpoliert. Auch gut, weil der kompetente Techniker sich nicht entschuldigen wollte, hat es sein Chef getan. Damit kann ich leben. Es ist schon recht verwunderlich, wie hier versucht werden sollte den Kunden auch noch zu verschaukeln. Blamabel wird es nur, wenn der Kunde Ahnung von der Materie hat. Wir haben uns nun zu einem Herd entschlossen, bei dem wir sicher sind, dass uns im Eventualfall einer Reklamation nicht der TechnikService24 be- bzw.heimsucht.